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Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung der Stadt Backnang

Der Gemeinderat beschloss am 23.11.2000 die teilweise Umsetzung der Vorschläge. Die direkte Förderung der Stadt hatte im Jahr 2002 ein Volumen von 26.000,-- €. Weitere 5.000,-- € waren für Beratung und Öffentlichkeitsarbeit eingestellt.

 

Derzeit stehen leider für das Förderprogramm keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Sofern andere öffentliche Förderungen in diesem Sinne in Anspruch genommen werden, ist die Förderung auf die oben genannten Zuschussbeiträge begrenzt.

 

Folgende Vorschläge des Arbeitskreises wurden von der Verwaltung als förderungswürdig angesehen und vom Gemeinderat beschlossen:

1.  Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung

Voraussetzung: Bezogen auf den durchschnittlichen Energieaufwand für das Gebäude sollen die Anlagen einen
energetischen Deckungsgrad von mindestens 40 % sicherstellen.

Förderhöhe:

  • 1300 € bei einem Wirkungsgrad 70% und mehr
  • 975 € bei einem Wirkungsgrad 60 %
  • 650 € bei einem Wirkungsgrad 50 %
  • 325 € bei einem Wirkungsgrad 40 %

Schaubild Brauchwassererwärmung

 

2.  Kraft - Wärmekopplung (Blockheizkraftwerke)

Die Installation eines Blockheizkraftwerks wird in Abhängigkeit der elektrischen Leistung gefördert. 

Förderhöhe:

  • Betriebstoff Gas:                       200 € / kW
  • Betriebstoff Heizöl:                    200 € / kW
  • Betriebstoff Pflanzenöl:              250 € / kW
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 1.500 €.

Schaubild Blockheizkraftwerk

 

3.  Holzheizungen

Der Einbau von Holzheizungen, die mit Pellets als Brennstoff betrieben werden und nachstehende Grenzwerte nicht überschreiten, wird mit 130,-- € / KW gefördert.
 
Kohlenmonoxid
250 mg / m³ bei Nennwärmeleistung
500 mg / m³ bei Teillastbetrieb
 
organisch geb. Kohlenstoff

max. 20 mg / m³
 
Staub
max. 40 mg / m³
 
Wirkungsgrad
über 85 % 
 
Die maximale Förderhöhe beträgt 1.300,-- €.

 Holzzeizung

Pellets für Holzheizungen 
 

4.  Regenwassernutzung mit Zisternen

Auf die bisher gemäß § 34 Abwassersatzung notwendige 2. und 3. Wasseruhr wird verzichtet. Die aus der Zisterne anfallende Abwassermenge wird pauschal ermittelt. Die Satzung wird entsprechend geändert.

Diese Fördermaßnahme wurde vom Gemeinderat leider abgelehnt.

 

Schaubild Regenwassernutzung mit Zisterne
 
 
Beratung und Informationen erhalten Sie im

Agendabüro des Stadtplanungsamtes
Stiftshof 16
Raum Nr. 204
71522 Backnang


Tel.: 07191/ 894-260

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