Der Ortschaftsrat äußert sich zum Planfeststellungsbeschluss vom 24.11.2005 wie folgt:
1. Die Stadt überwacht und trägt Sorge, dass alle Zusagen, Verpflichtungen und Auflagen, insbesondere auch hinsichtlich Bauzeiten, Baulärm und Bauplatzbedarf, erfüllt und eingehalten, sowie entsprechend auch in die Ausführungsplanung aufgenommen werden. Die Stadt unterrichtet den Ortschaftsrat zeitnah über etwaige Änderungen.
2. Die als Halbanschluss ausgebildete Anschlussstelle Waldrems dient laut Planfeststellungsbeschluss ausschließlich den Verkehrsbeziehungen Winnenden zu den südlichen Stadtteilen von Backnang, die über die alte B14 und die heutige K 1907 (Neckarstraße) angebunden werden. Demgegenüber ist beabsichtigt, den Verkehr aus dem Weissacher Tal durch verkehrslenkende und restriktive Maßnahmen zur Anschlussstelle Backnang-Süd umzuleiten.
Der Ortschaftsrat bittet um Informationen, welche verkehrslenkenden und restriktiven Maßnahmen seitens der Stadt vorgesehen sind, um diesen Verkehr zur Anschlussstelle Backnang -Süd umzuleiten.
Er geht von der Umsetzung seines Vorschlags aus, eine Südumgehung des Heininger Gewerbegebiets mit Anschluss an die B 14 neu rechtzeitig vor Inbetriebnahme der B 14 fertig zu stellen.
Ferner dringt er darauf, dass die Stadt diese Trasse im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans baldmöglichst planerisch und finanzierungstechnisch in Angriff nimmt und die Trasse schon jetzt bei Planungen, Bebauungsplanänderungen und Baugesuchen berücksichtigt.
Die äußerst komplizierte Anschlussstelle Backnang- Süd und vor allem deren als chronisch überlastet einzustufende Vorschaltkreuzung ist keinesfalls geeignet, nennenswerten Verkehr des Weissacher Tals von Waldrems zur Heinrich-Hertz- Straße umzuleiten.
Die entsprechende Behauptung im Planfeststellungsbeschluss, dass dieser Verkehr von der K1907 (Neckarstraße) abgezogen wird und dadurch die Ortsdurchfahrten entlastet werden, wird durch die Verkehrsuntersuchung von Bender und Stahl nicht belegt. Eine Entlastung tritt nach dem Verkehrsgutachten nur unter bestimmten Annahmen im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans ein.
3. Der Ortschaftsrat begrüßt, dass während der Bauzeit der B14 keinerlei Umleitungsverkehr durch die Stadtteile geführt wird und der Erdaushub weitgehend über die Bautrasse entsorgt wird.
4. Der Vorhabenträger ist entsprechend der Anregung der Stadt bereit, mit dem vorhandenen überschüssigen Aushub aus der Baumaßnahme dort zusätzliche Lärmschutzwälle anzulegen, wo seitens der Stadt die benötigte Grundfläche zur Verfügung gestellt wird.
Insbesondere sind zur Verbesserung des Lärmschutzes die Schallschutzdämme östlich der B 14 neu und alt von der Anschlussstelle Waldrems Richtung Nellmersbach und Richtung Einhausung sowie vor dem Einschnitt nach der Einhausung zu verlängern. In diesem Bereich besitzt die Stadt bereits Grundstücke. Weitere Grundstücksflächen sollte sie aus dem Erlös für die Ablagerung von Aushubmaterial und dem Verkauf eigener Grundstücke für den Ausbau der B14 erwerben.
5. Die Stadt sorgt dafür, dass das geplante Feldwegnetz an bestehende Verkehrsnetze angeschlossen wird, z. B. im Bereich Gewerbegebiet Waldrems.
6. Die Aussagen bezüglich einer Verkehrsentlastung und dem Rückgang der Immissionswerte (Abgase, Staub?) in den Ortdurchfahrten der B 14 als Folge des Neubaus sind wegen der gegenüber heute fast verdoppelten Verkehrszahlen nicht nachzuvollziehen, genauso wenig wie die Behauptung, die städtebauliche Situation würde sich verbessern. Der Ortschaftsrat bittet die Stadt um Erläuterung.
7. Der Ortschaftsrat ist bei der Unternehmensflurbereinigung zu beteiligen. Die Flurbereinigung ist räumlich so weit wie möglich aus zu dehnen.
8. Der Ortschaftsrat sieht keinesfalls die behauptete Korrelation zwischen der Entwicklung der Zahl der Beschäftigten und der Verkehrsprognosen. Er ist vielmehr der Ansicht, dass insbesondere der Schwerlastverkehr als Folge von Rationalisierungsinvestitionen und Verlagerung von Vorfertigungen in Billiglohnländer mit Abnahme der Beschäftigungszahlen eher überproportional zunimmt.
Verbesserung der B 14-Kreuzung in Waldrems
Der Landkreis wünscht eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens (Kreuzung) Waldrems, weil sonst nach Fertigstellung der B 14 bis Nellmersbach der Dauerstau von Winnenden vor die Tore Backnangs verlagert werde.
Gewünscht ist anscheinend eine Verlängerung der Rechtsabbiegerspur in Waldrems. Der Ortschaftsrat hat die Stadt um Unterrichtung gebeten, welche baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen vorgesehen sind.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Neckarstraße
Der Ortschaftsrat wünscht nach wie vor Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen in der Neckarstraße, z.B. an der Einmündung der Remstraße und vor dem Kindergarten.
Rotlichtkamera an der B 14 Kreuzung
Die vom Ortschaftsrat an der Kreuzung B 14 gewünschte Rotlichtkamera wird wegen fehlender Geldmittel vorerst nicht installiert. Der Ortschaftsrat wird die Installation der Rotlichtkamera erneut beantragen.
Geschwindigkeitsmessungen in der Filsstraße und Neckarstraße.
Die Geschwindigkeitsmessungen von je einer Stunde hatten folgendes Ergebnis:
Neckarstraße gemessene Fahrzeuge 254
Verwarnungen 4
Schnellstes Fahrzeug 64 km/h
Filsstraße gemessene Fahrzeuge 19
Verwarnungen 1
schnellstes Fahrzeug 41 km/h
Hundkottütenspender
Die Stadt wird im Bereich des Baugebiets Grundäcker Hundekottütenspender aufstellen. Der Ortschaftsrat bittet die Hundeführer von diesem Angebot gebrauch zu machen.
23.12.2005 Aus dem Ortschaftsrat Waldrems
Planfeststellungsbeschluss vom 24.November 2005
Der Ortschaftsrat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die von ihm geforderte Trasse 88 S die bessere für die Anwohner ist, besondere bauzeitliche Belästigungen minimiert und weniger kostet als die Trasse 88L.
