Flächennutzungsplan
Unter dem Begriff "vorbereitende Bauleitplanung" versteht man nichts anderes als den Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan umfasst die gesamte Markungsfläche der Stadt und der Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgesellschaft. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf.
Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung bzw. ein Anspruch auf die Bebauung der Grundstücke, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bei abweichenden Festsetzungen im Bebauungsplan (z.B. Art der baulichen Nutzung) muss grundsätzlich der Flächennutzungsplan geändert werden.
Den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang finden Sie hier.
