Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Sanierungsziele
Stadterneuerung ist für die Stadt Backnang seit vielen Jahren eine Schwerpunktaufgabe. Ziel ist, die Innenstadt attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört neben der Verbesserung des Wohnumfeldes auch die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so dass sie dem heutigen Stand entsprechen.
Sanierungssatzung
Mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung am 23.08.2003 wurde mit dieser Sanierungsmaßnahme offiziell begonnen. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann dem Lageplan entnommen werden. Es ist geplant, die Sanierung bis Ende 2012 abzuschließen.
Für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten nach § 144 Baugesetzbuch für bauliche Veränderungen und schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gewisse Genehmigungsvorbehalte.
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Gebäudemängel beheben und die Wohnverhältnisse verbessern. Hierzu zählen u. a.:
- der Einbau einer Zentralheizung,
- die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes,
- der Einbau von Isolierglasfenstern,
- die Erneuerung und Isolierung des Daches.
Nicht gefördert werden jedoch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen. Auch Neubauten und größere Umnutzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gemeinderat hat für die anerkennungs- und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen einen Fördersatz von effektiv 27 % beschlossen. Der Sanierungszuschuss pro Gebäude ist jedoch auf maximal 77.000,00 € limitiert.
Für Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es nach § 7 h und § 10 f Einkommensteuergesetz noch attraktive steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist,
- dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt,
- dass das Bauvorhaben dem Sanierungsziel entspricht und
- dass vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wird.
Ausgleichsbeträge
Werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Kontakt:
Stadt Backnang
Stadtkämmerei
Liegenschaften/Steuern
Herr Matthias Glassl
Tel.: 07191/894-335
E-Mail: matthias.glassl@backnang.de
oder
Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH
Herr Ernst Manogg
Tel.: 0711/6454-219
E-Mail: ernst.manogg@kommunalentwicklung.de
Sanierungsziele
Stadterneuerung ist für die Stadt Backnang seit vielen Jahren eine Schwerpunktaufgabe. Ziel ist, die Innenstadt attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört neben der Verbesserung des Wohnumfeldes auch die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so dass sie dem heutigen Stand entsprechen.
Sanierungssatzung
Mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung am 23.08.2003 wurde mit dieser Sanierungsmaßnahme offiziell begonnen. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann dem Lageplan entnommen werden. Es ist geplant, die Sanierung bis Ende 2012 abzuschließen.
Für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten nach § 144 Baugesetzbuch für bauliche Veränderungen und schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gewisse Genehmigungsvorbehalte.
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Gebäudemängel beheben und die Wohnverhältnisse verbessern. Hierzu zählen u. a.:
- der Einbau einer Zentralheizung,
- die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes,
- der Einbau von Isolierglasfenstern,
- die Erneuerung und Isolierung des Daches.
Nicht gefördert werden jedoch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen. Auch Neubauten und größere Umnutzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gemeinderat hat für die anerkennungs- und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen einen Fördersatz von effektiv 27 % beschlossen. Der Sanierungszuschuss pro Gebäude ist jedoch auf maximal 77.000,00 € limitiert.
Für Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es nach § 7 h und § 10 f Einkommensteuergesetz noch attraktive steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist,
- dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt,
- dass das Bauvorhaben dem Sanierungsziel entspricht und
- dass vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wird.
Ausgleichsbeträge
Werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Kontakt:
Stadt Backnang
Stadtkämmerei
Liegenschaften/Steuern
Herr Matthias Glassl
Tel.: 07191/894-335
E-Mail: matthias.glassl@backnang.de
oder
Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH
Herr Ernst Manogg
Tel.: 0711/6454-219
E-Mail: ernst.manogg@kommunalentwicklung.de
