BITZ aktuell
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03.03.2009/Quelle: www.bitkom.org |
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16.02.2009/Quelle: www.doit-online.de |
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12.02.2009/Quelle: www.bitkom.org |
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10.02.2009/Quelle: www.bitkom.org |
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10.02.2009/Quelle: www.channelpartner.de |
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10.02.2009/Quelle: www.bitkom.org |
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03.02.2009/Quelle: www.channelpartner.de |
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03.02.2009/Quelle: www.channelpartner.de |
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27.01.2009/Quelle: www.ititpro.com |
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22.01.2009/Quelle: www.bitkom.org
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04.11.2008/Quelle: www.channelpartner.de |
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23.10.2008/Quelle: www.channelpartner.de |
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16.10.2008/Quelle: www.doit-online.de |
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05.10.2008/Quelle: www.channelpartner.de |
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01.10.2008/Quelle: www.channelpartner.de Mobilfunkunternehmen, Chip-Produzenten und PC-Hersteller haben sich zu einer gemeinsamen Inititative zusammengeschlossen, die der Entwicklung von mobilem Breitbandinternet bei Laptop-Computern einen Schub nach vorne geben soll. |
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24.09.2008/Quelle: www.bitkom.org Analyse zeigt den Unternehmen Stärken und Schwächen. Hilfe für Kreditgespräche mit Banken. Interessenten können sich bis zum 31.10.2008 für den Check anmelden.
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24.09.2008/Quelle: www.channelpartner.de Motorola hat in Kooperation mit Verizon Wireless erste Test mit der Super-3G-Mobilfunktechnologie "LongTerm Evolution" (LTE) gestartet. Geht es nach den Entwicklern, soll LTE erstmals eine Möglichkeit darstellen, datenintensive Applikationen auf dem Handy zu realisieren. |
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26.08.2008/ Quelle: www.channelpartner.de Eine Telefonnummer für Forscher und Unternehmer Die Bundesregierung hat jetzt eine zentrale Förderberatung "Forschung und Innovation" eingerichtet: Unter einer kostenlosen Telefonnummer erhalten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen künftig aus einer Hand einfach und schnell Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung. |
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12.08.2008/ Quelle: www.channelpartner.de Software as a Service Deutschland hinkt hinterher
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05.08.2008 / Quelle: BITZ Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen: Dritte Antragsrunde läuft. Bis zu 7.500 Euro Förderung erhalten Betriebe, die sich um die Innovationsgutscheine des Landes bewerben. Mit diesen Gutscheinen können sich kleine Unternehmen Unterstützung auf dem Forschungsmarkt einkaufen. Die jüngst gestartete dritte Antragsrunde läuft bis 30. September. Alle Infos und Download der Antragsformulare unter www.innovationsgutscheine.de
Zuerst die Rahmenbedingungen Was wird gefördert: Wer wird gefördert: Wie wird gefördert: 2500 Euro (Innovationsgutschein A) 5000 Euro (Innovationsgutschein B) Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 Euro gewährt werden kann. Die Förderung deckt sowohl beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Zuschussfähige Ausgaben sind: Nicht gefördert werden: Die Förderung wird im Rahmen des Modellversuchs 2008/2009 pro Unternehmen nur ein Mal gewährt. Konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung. Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden. Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 Prozent des Geschäftsumsatzes) werden nicht akzeptiert. Ein nachfrageorientierter Innovationsausschuss entscheidet in Grenzfällen über Akzeptanz und Ausschluss von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Kumulierbarkeit im Rahmen von Unternehmenskooperationen Unternehmen, die sich zu einem größeren F&E-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Soweit die Rahmenbedingungen. Was bedeutet das für Sie? Worin liegt ihr Nutzen an der Inanspruchnahme dieser Gutscheine. Sie erhalten nun die Gelegenheit, entweder bereits bei Ihnen laufende oder geplante Verbesserungen ihrer Produkte und / oder Dienstleistungen durch diesen Innovationsgutschein kofinanziert zu bekommen. Diese Gelder stehen jedoch nicht ihnen zur Verfügung, sondern Sie beauftragen damit eine externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtung z.B. Steinbeis- , Fraunhoferinstitut oder sonstige fachbezogene Vertragsforschungseinrichtung. Die Inanspruchnahme dieser beiden Innovationsgutscheine ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihnen ein oder mehrere Problem/e auf den Nägeln brennen, Sie jedoch selbst keine Zeit haben, es selbst zu lösen oder Sie ein Projekt planen, es jedoch aus finanziellen Gründen noch nicht gestartet haben oder Sie z,.B. kurz oder mittelfristig den Einstieg in ein neues Geschäftsfeld planen, Ihnen jedoch noch wesentliche Entscheidungskriterien fehlen, welche im Rahmen einer Machbarkeitsstudie eruiert werden könnte oder, oder ... Ein besonders interessanter Punkt ist die Tatsache, dass, wenn Sie bei Ihrem Vorhaben mit Partnern zusammen arbeiten, und der Partner die oben aufgeführten Voraussetzung erfüllt, die Partner ebenfalls in den Genuss der Innovationsgutscheine kommen. Somit erhöht sich dann schon der Zuschuss zu den anfallenden Kosten. Wie geht’s weiter? Antragsformulare sind unter http://www.innovationsgutscheine.de freigeschaltet. Die Antragsfrist beträgt sechs Wochen. Üblicherweise muss bei der Beantragung von Fördergeldern eine Projektskizze gemacht werden, in der die Zielsetzung der zu fördernden Maßnahme aufgezeigt wird. Diese muss dann übereinstimmen mit den Zielen der Förderung (Siehe oben). Unser Angebot an Sie: Abklären im Vorfeld über die Zuschussfähigkeit ihres Vorhabens im Sinne dieser Richtlinien Ausarbeitung der Projektskizze in Zusammenarbeit mit Ihnen Recherche einer geeigneten F & E Einrichtung Stellung des Antrages und Einholung aller damit verbundenen Informationen Im Erfolgsfall, d.h. Sie erhalten einen oder beide Innovationsgutscheine, erhalten wir eine kleine Erfolgsprovision in Höhe von 5% + Mwst. der erhaltenen Summe.
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