In die Landwirtschaftszählung sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einbezogen, die bestimmte Erfassungsgrenzen erreichen, so zum Beispiel fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche oder 50 Ar Sonderkulturen. In Baden-Württemberg sind das rund 47.000 landwirtschaftliche Betriebe und gut 3.000 Forstbetriebe, die in den nächsten Tagen einen Fragebogen erhalten. Soweit wie möglich werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen Teile des Erhebungsprogramms aus vorhandenen Verwaltungsquellen übernommen. Das betrifft zum Beispiel die Daten zur Bodennutzung aus dem Gemeinsamen Antrag, die Angaben zum Rinderbestand aus dem HIT-Rinderregister oder die Beteiligung an Förderprogrammen (MLR).
Das Statistische Landesamt hat darüber hinaus weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Belastung für die Landwirte so gering wie möglich zu halten. So bietet das Statistische Landesamt bis zum Rücksendetermin über die kostenlose Hotline 0800 5887854 telefonische Hilfestellungen beim Ausfüllen des Erhebungsbogens an. Beratung und Unterstützung gibt es auch vor Ort bei den unteren Landwirtschaftsbehörden, dem Landwirtschaftsamt. Ebenso wird eine Beantwortung des Fragebogens über das Internet möglich sein.
Das Statistische Landesamt bittet die Inhaber und Leiter der Betriebe um ihre Unterstützung und Mitarbeit. Durch zuverlässige Angaben und termingerechte Rückgabe bis zum 14. Mai 2010 können die Befragten zum erfolgreichen Gelingen der Landwirtschaftszählung beitragen.
Weitere Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 gibt es im Internet auf der Homepage des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de
