Wahlen 2021
Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/ zur Oberbürgermeisterin der Stadt Backnang gemeinsam mit der Landtagwahl 2021 statt. Eine mögliche Neuwahl der Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, 28. März 2021 statt.
Ab 1. März können die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 14. März auch persönlich beim Briefwahlbüro in der Stadtinformation, Am Rathaus 2, beantragt werden. Hier kann auch persönlich vor Ort gewählt werden. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hat bei der Öffnung des Briefwahlbüros oberste Priorität. Von den Besucherinnen und Besuchern sind daher mindestens medizinische Masken oder ein gleichwertiger Schutz zu tragen.
Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen online hier, per Email an organisation@backnang.de, mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, hier kann auch der QR-Code verwendet werden, per Fax an 07191 894-110 oder auf dem Postweg an die Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang, beantragt werden. Die Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Dienstag, 9. März, möglich. Briefwahlanträge per Telefon oder SMS sind nicht zulässig. Aufgrund der zu erwartenden großen Anzahl von Briefwahlanträgen sollte der Briefwahlantrag nach Möglichkeit frühzeitig gestellt werden.
Damit der Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegt weist die Stadt Backnang darauf hin, dass bei einer Übersendung per Post der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 11. März, abgesendet werden sollte, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Informationen zum Coronavirus
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Verordnung sind auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums zu finden.
Corona-Hotlines
Stadt Backnang
Die Stadt Backnang hat eine Corona-Hotline eingerichtet. Das Corona-Team der Stadtverwaltung ist zentral über die Telefonnummer 07191 894-123 erreichbar. Montag bis Freitag, von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, können sich Backnanger Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu Vorgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus aber auch zur Meldung als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet über die neue Hotline melden. Darüber hinaus ist das Corona-Team, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamts aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen durch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachämter unterstützt werden, weiterhin per E-Mail unter corona@backnang.de erreichbar.
Rems-Murr-Kreis
Auch das Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 07151 501-3000 erreichbar.
Hier können insbesondere medizinische Fragen zum Coronavirus gestellt werden.
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsamts sind Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555 erreichbar.
Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
Corona-Tests
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat eine Übersicht erstellt, die klärt unter welchen Voraussetzungen wo ein Corona-Test gemacht werden kann.
Außerdem hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine Übersichtskarte der möglichen Corona-Anlaufstellen veröffentlicht.
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Backnang
Aufgrund der mittlerweile verbesserten Infektionslage ist die Stadtverwaltung Backnang ab Montag, 22. Februar 2021, wieder für den Besucherverkehr mit vorheriger Terminvereinbarung zugänglich.
Für die Bereiche Bürgeramt, Ausländeramt, Gewerbe und Waffen sowie für die Stadtteilgeschäftsstellen können ab sofort online Termine vereinbart werden.
Weitere Informationen und direkt zur Online-Terminvergabe geht es hier.
Darüber hinaus stehen alle weiteren städtischen Ämter für die Bürgerinnen und Bürger, die im Vorfeld einen Termin vereinbart haben, zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter der Telefonnummer 07191 894 + Durchwahl erreichbar. Außerdem können Anliegen der Stadtverwaltung auch per E-Mail übermittelt werden.
Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hat bei der Öffnung der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr oberste Priorität. In den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung sind von Besucherinnen und Besuchern mindestens medizinische Masken oder ein gleichwertiger Schutz zu tragen.
Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Schulen
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 22. Februar 2021
Kindertageseinrichtungen:
Ab Montag 22. Februar kehren die Kitas wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Dadurch entfällt auch die seit 16. Dezember 2020 angebotene Notbetreuung. Auch gelten wieder die gleichen Regelungen für den Betrieb der Kitas, die vor der Schließung der Einrichtung maßgeblich waren. Die Betreuung erfolgt wieder in möglichst konstanten Gruppen und es gelten auch weiterhin die Hygienekonzepte aus den jeweiligen Kitas.
Da ab 22. Februar wieder alle Kinder die Kita zu Ihren gewohnten Zeiten besuchen können, fallen ab diesem Zeitpunkt wieder für alle Kinder die regulären Kitagebühren an. Für den Februar erfolgt keine Abbuchung der Kita- Gebühren. Alle Eltern erhalten im März eine tagesgenaue Abrechnung für die Betreuung im Monat Februar 2021. Ab März werden wieder die regulären Kita- Gebühren wie gewohnt per Lastschrift eingezogen.
Betreuung an Schulen:
Die Betreuungseinrichtungen an den Schulen, Hort an der Schule, so wie die Betreuung vor und nach dem Unterricht sind entsprechend der Corona VO mit Gültigkeit ab 22. Februar weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Zur Anmeldung für die Notbetreuung wenden sich bitte die Eltern an die Einrichtungsleitung.
Informationen zur Corona-Verordnung in verschiedenen Sprachen
Corona-Verordnung
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung in mehrere Sprachen übersetzen lassen:
- English/Englisch: Corona Ordinance – "CoronaVO" (PDF)
- Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
- Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)
- | عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
- Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
- Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
- Româna/Rumänisch: Ordonanța Corona (PDF)
- بان فارسی/Farsi: CoronaVO (PDF)
Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen (Corona-Verordnung) - Stand: 22.02.2021
Mit Wirkung zum 22. Februar 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung vom 30.11.2020 geändert. Der Wortlaut der Verordnung in der ab Montag, 22. Februar 2021 gültigen Fassung, ist auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg einsehbar oder hier (578,3 KiB) als PDF-Dokument zur Einsicht und zum Download verfügbar.
Eine Übersicht der Regelungen seit Sonntag, 14. Februar 2021 sind hier (1,434 MiB)als PDF-Dokument einsehbar.
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Verordnung sind auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums zu finden. Außerdem hat das Staatsministerium eine Übersicht aller geltenden Verordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Corona-Verordnung Absonderung - Stand: 25.02.2021
Zum 25. Februar 2021 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Absonderung erlassen. Der Wortlaut der seit Donnerstag, 25. Februar 2021 gültigen Verordnung ist auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg abrufbar oder hier (142,9 KiB) als downloadbares pdf-Dokument.
Nach dieser Verordnung haben sich Personen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Corona-Virus, insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, unverzüglich abzusondern. Auch positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben.
Die Absonderung/ Quarantäne erfolgt in der Regel in der eigenen Wohnung. Während der Quarantäne ist es nicht gestattet Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlassen.
Ebenso sind Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen dazu verpflichtet sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses ebenfalls in häusliche Quarantäne zu begeben.
Einreise-Quarantäne aus Risikogebieten
Nach der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne) vom 25. Februar 2021 sind Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen dazu verpflichtet, sich unverzüglich für 10 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben und die zuständige Behörde - bei Backnanger Bürgerinnen und Bürgern das Corona-Team des Rechts- und Ordnungsamts - über die Einreise zu informieren. Außerdem müssen Einreisende höchstens 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test durchführen.
Aufgrund der aufgetretenen Virus-Mutationen gibt es künftig eine Unterteilung der Risikogebiete in folgende Kategorien:
- „Normale“ Risikogebiete
- Hochinzidenzgebiete: In diesen Risikogebieten besteht eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus
- Virusvarianten-Gebiete: In diesen Risikogebieten sind bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten.
Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden sich unter: www.rki.de/risikogebiete
Neu ist: Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Man muss also nicht nur dann in Quarantäne, wenn das Gebiet, aus dem man einreist, zum Zeitpunkt der Einreise nach Baden-Württemberg als Risikogebiet ausgewiesen ist. Vielmehr besteht diese Verpflichtung auch dann, wenn man sich in einem Gebiet aufgehalten hat, das zwar zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als Risikogebiet ausgewiesen ist, es aber zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise war.
Backnanger Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich per E-Mail unter corona@backnang.de an das Corona-Team des Rechts- und Ordnungsamtes zu wenden.
Nachfolgend können die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg vom 25. Februar 2021 sowie die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13.01.2021 als PDF-Dokumente angesehen und heruntergeladen werden:
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg (332,9 KiB)
- Coronavirus-Einreiseverordnung (720,8 KiB)
Backnang hilft
Mit der Aktion "Backnang hilft" möchte die Stadt Backnang Bürgerinnen und Bürger, die derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes Haus und Wohnung nicht verlassen sollten, unterstützen und Hilfe beim Einkaufen anbieten. Das Seniorenbüro der Stadt Backnang organisiert und koordiniert dieses Angebot.
Bürgerinnen und Bürger, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07191 894-318 oder per E-Mail unter seniorenbuero@backnang.de an das Seniorenbüro zu wenden.
Ebenso können sich Personen, die diesen ehrenamtlichen Einkaufsservice nutzen möchten unter der Telefonnummer 07191 894-319 oder per E-Mail unter seniorenbuero@backnang.de melden.
Hygienehinweise
Um Infektionen durch Viren vorzubeugen, empfiehlt es sich einige einfache Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat diese in mehreren Sprachen zusammengefasst. Die übersichtlichen Plakate sind auf der Homepage der BZgA unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html oder hier als PDF-Dokument einsehbar:
- Deutsch (1,04 MiB)
- Englisch (980,8 KiB)
- Französisch (1,049 MiB)
- Russisch (1,052 MiB)
- Türkisch (1004,7 KiB)
- Arabisch (818,6 KiB)
- Farsi/Persisch (994,8 KiB)
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html, CC BY-NC-ND
weiterführende Links
Aktuelle Informationen und weiterführende Links stehen auf folgenden Seiten zur Verfügung