Leistungen

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

  • für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
  • für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
  • für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
    • EU-Staatsangehörige,
    • Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
    • in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Hausanschrift

Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 07141 965-0
Fax 07141 4971419745400
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hausanschrift

Mathildenstrasse 20
71638 Ludwigsburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 07141 969-0
Fax 07141 969-299
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hausanschrift

Landfriedstraße 12
69117 Heidelberg
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Telefon 06221 54-19200
Fax 06221 54-19209
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

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Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
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Telefon +49 721 608-0
Fax +49 721 608-44290
Pädagogische Hochschule Freiburg

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Kunzenweg 21
79117 Freiburg
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Telefon 0761 682-0
Fax 0761 682-402
Pädagogische Hochschule Heidelberg

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Keplerstraße 87
69120 Heidelberg
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Telefon 06221 477-0
Fax 06221 477-432
Pädagogische Hochschule Karlsruhe

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Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
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Telefon 0721 925-3
Fax 0721 925-4000
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

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Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
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Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

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Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.Gmünd
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Telefon 07171 983-0
Fax 07171 983-212
Pädagogische Hochschule Weingarten

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Kirchplatz 2
88250 Weingarten
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Telefon 0751 501-0
Fax 0751 501-8200
Popakademie Baden-Württemberg GmbH

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Hafenstrasse 33
68159 Mannheim
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Telefon 0621 533972-00
Fax 0621 533972-99
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

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Am Weissenhof 1
70191 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0711 28440-0
Fax 0711 28440-225
Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

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Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0711 1849-632
Fax 0711 1849-719
Studienkolleg Konstanz - Center for International Students

Hausanschrift

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
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Telefon 07531 206519361
Fax 07531 206-683
Universität Freiburg

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Friedrichstraße 39
79098 Freiburg
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Telefon +49 761 203-0
Fax +49 761 203-4369
E-Mail (Poststelle Zentrale Universitätsverwaltung) info@zv.uni-freiburg.de
Universität Heidelberg

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Grabengasse 1
69117 Heidelberg
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Telefon 06221 54-0
Fax 06221 54-2618
Universität Hohenheim

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Schloss 1
70599 Stuttgart
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Telefon 0711 459-0
Fax 0711 459-23960
Universität Konstanz

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Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
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Telefon 07531 88-0
Fax 07531 88-3688
Universität Mannheim

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Schloss 1
68131 Mannheim
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Telefon 0621 181-2222
Fax 0621 181-1050
Universität Stuttgart

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Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
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Telefon 0711 685-0
Fax 0711 685-82271
Universität Tübingen

Hausanschrift

Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
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Telefon 07071 29-0
Fax 07071 29-5990
Universität Ulm

Hausanschrift

Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0731 50-10
Fax 0731 502-2038
Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Hausanschrift

Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 320660-0
Fax 0711 320660-66

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
    Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.

    Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

Verfahrensablauf

Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

Fristen

  • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
    • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
    • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
    • Matura
    • Bakkalaureat
    • School-Leaving-Certificate
    • General Certificate of Education (GCE)
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
  • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

Kosten

Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der prüfenden Stelle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.