Beteiligungsbericht 2022 und Veröffentlichung Jahresabschlüsse 2022 Städtischer Unternehmen
Vergabe der Standplätze für Altkleidercontainer in der Stadt Backnang - Interessenbekundungsverfahren
Die Stadt Backnang vergibt die Standplätze für Altkleidercontainer im Stadtgebiet Backnang, einschließlich der Stadtteile, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für den Zeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2027 neu.
(1) Die Bewerbungsvoraussetzungen und Standplätze der Altkleidercontainer sind unter backnang.de abrufbar und werden auch auf Anfrage beim Rechts- und Ordnungsamt Backnang (rechts-ordnungsamt@backnang.de) zugesandt.
(2) Die Bewerber werden gebeten, den erforderlichen Rückumschlag für das Interessensbekundungsverfahren beim Rechts- und Ordnungsamt unter der genannten E-Mail-Adresse anzufordern.
(3) Die aussagekräftigen Bewerbungen müssen bis spätestens 12.06.2024, 12 Uhr, an das Rechts- und Ordnungsamt, Im Biegel 13, 71522 Backnang in einem verschlossenen Rückumschlag mit der Kennzeichnung „Altkleidercontainer Backnang“ eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können an diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Die jeweilige Sondernutzungserlaubnis wird nach Abschluss des Interessensbekundungsverfahrens erteilt und die Bewerber über das Ergebnis informiert. Weitere Informationen finden Sie hier:
Befristetes Konsumverbot für Cannabis anlässlich des Backnanger Straßenfestes 2024
Die Große Kreisstadt Backnang erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß §§ 1, 3, 4, 5 Polizeigesetz i. V. m. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Cannabisgesetz (CanG), § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie §§ 20, 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) folgende Allgemeinverfügung:
Polizeiverordnung
Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und Anlagen sowie zum Schutz gegen umweltschädliches Verhalten:
Grünflächensatzung
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Backnang hat am 25.04.2024 aufgrund §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Grünflächensatzung beschlossen:
Widerspruchsrechts gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister