Europa- und Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.

Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge und deren Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.

Wahlvorschläge (PDF, 2,111 MB)

Wahlberechtigung

Informationen zur Wahlberechtigung der jeweiligen Wahlen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: (PDF, 37,1 KB)

Weitere Informationen zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.

Wahlbenachrichtigung

Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Backnang eingetragenen Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich bis spätestens 10. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahllokale in Backnang

Eine Liste der Wahllokale finden Sie hier. (PDF, 44,7 KB)

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend dann zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadt Backnang zurückgesendet werden. 

Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie zeitnah hier.

Wahlamt

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07191 894-323 oder per Mail unter organisation@backnang.de

Weitere Infos zur Europawahl

Weitere Infos zur Europawahl finden Sie hier.

Wahlhelfer (m/w/d) gesucht

Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Hierfür sucht die Stadt Backnang ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die bei der Durchführung der Wahl in den Wahllokalen mitwirken.Ebenfalls für die Auszählung der Kommunalwahl am Montag, 10. Juni 2024 und gegebenenfalls am Dienstag, 11. Juni 2024 werden Wahlhelfer gesucht.
Wer kann als Wahlhelfer*in tätig werden?Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen bei den Europa- und Kommunalwahlen selbst wahlberechtigt sein, das bedeutet sie müssen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten in Backnang wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten
    im Wählerverzeichnis eingetragen sein
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Welche Tätigkeiten erwarten Sie?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag in den Wahllokalen eingesetzt und sorgen dort für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Auszählung des Wahlergebnisses

Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie, je nach zeitlicher Inanspruchnahme, eine ehrenamtliche Entschädigung in Höhe von bis zu 80 €.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne unter der Telefonnummer 07181 894-323 melden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich per Mail unter organisation@backnang.de. Ein Anmeldeformular finden Sie anbei.

Formular Wahlhelfer (PDF, 187,3 KB)

Informationen zur Wahlwerbung

Bekanntmachung Wahlwerbung (PDF, 394,5 KB)
Antragsformular (PDF, 240,7 KB)

Rollstuhlgerechte Wahllokale

Inwieweit der Zugang zu Ihrem Wahllokal rollstuhlgerecht ist, entnehmen Sie bitte dem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung.

Informationen zur neuen Parteienkomponente

Was ist die Parteienkomponente?
Die Parteienkomponente kommt während des Wahlvorschlagverfahrens zum Einsatz. Über diese Funktion lassen sich die Daten der Kandidaten und Vertrauenspersonen speichern. Alle Daten können anschließend in den erforderlichen Formularen gedruckt und dem Wahlamt digital per Exportdatei als E-Mail zugesandt werden. Bitte beachten Sie: Gemäß § 13 KomWO müssen Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, trotz Nutzung der Parteienkomponente, zusätzlich schriftlich bis spätestens Donnerstag, 28.3.2024, 18 Uhr eingereicht werden.Eine alleinige digitale Übermittlung des Wahlvorschlages ist nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie drüber hinaus, dass die Formblätter für Unterstützungsunterschriften vom Wahlamt ausgegeben werden und nicht über die Parteienkomponente der vote-IT bezogen werden können. Wie erhalte ich Zugang zum Portal der Parteienkomponente?Die Parteien und Wählervereinigungen registrieren sich selbst über das Online Portal und vergeben eigenständig die Zugangsdaten.Den Link zur Parteienkomponente erhalten Sie über das Wahlamt unter 07191 894-323 oder unter organisation@backnang.de. Ist die Nutzung der Parteienkomponente verpflichtend?
Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der Parteienkomponente Dies ist ein zusätzliches Angebot, welches bei Bedarf genutzt werden kann.
 
Wie gelange ich an Informationen zur Anwendung der Parteienkomponente?
Das Wahlamt stellt Ihnen gerne eine Anleitung sowie ein weiteres Merkblatt zur Verfügung.Auch bei weiteren Fragen zur Nutzung dürfen Sie sich gerne an das Wahlamt wenden.Bitte setzen Sie sich hierzu gerne mit dem Wahlamt unter 07191 894-323 oder unter organisation@backnang.de in Verbindung.