Landtagswahl am 8.3.2026
Am 8. März findet die Landtagswahl 2026 statt. Nach einer umfassenden Reformation des Landtagswahlrechts im Jahr 2022 haben die Wähler bei der kommenden Wahl erstmals 2 Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von bisher 18 auf nun 16 Jahre abgesenkt.
Wahlberechtigung
Für die Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Um wahlberechtigt zu sein darf man außerdem nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Backnang eingetragenen Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahllokale in Backnang
Eine Liste der Wahllokale finden Sie hier (PDF, 42,6 KB).
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadt Backnang zurückgesendet werden.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Backnang zu beantragen:
- Sie können die Unterlagen über den auf der Wahlbenachrichtigung genannten Link online beantragen. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen (hier können Sie auch den QR-Code verwenden).
- Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
- Per E-Mail an wahlen@backnang.de
- Per Fax an 07191/894-116
- Auf dem Postweg an die Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang
- Wichtig: Folgende Angaben sind bei einer schriftlichen Antragsstellung zwingend notwendig:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Ab voraussichtlich Anfang Februar können die Unterlagen auch persönlich beim Briefwahlbüro in der Stadtinformation (Am Rathaus 2) beantragt werden. Hier können Sie auch persönlich vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind:
Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!
Bitte beachten Sie: Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge ist erst möglich, wenn die Stadtverwaltung die Stimmzettel erhalten hat.
Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Sollte einem Wahlberechtigten der Wahlschein nicht zugehen oder verloren gehen, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Wenn Sie den Antrag für Andere stellen oder den Wahlschein/ die Briefwahlunterlagen für Andere abholen wollen, müssen Sie durch Vorlage einer auf die Antragstellung bzw. die Abholung der Unterlagen bezogenen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind; die Kopie einer Vorsorge- oder Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung genügt nicht.
Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen müssen Sie so rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Stadt Backnang bis spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 5. März 2026, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Wahlamt
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07191 894-337 oder per Mail unter wahlen@backnang.de.
Weitere Infos zur Landtagswahl
Weitere Infos zur Landtagswahl finden Sie hier. Auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie unter anderem Erklärfilme in leichter Sprache sowie mit Gebärdensprachendolmetscher zur kommenden Landtagswahl.