Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl 2021 statt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist wer am Wahltag,
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens 3 Monaten die Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Backnang eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahllokale in Backnang
Eine Liste der Wahllokale finden Sie hier. (PDF, 384,8 KB)
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend dann per Post zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadt Backnang zurückgesendet werden.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Backnang zu beantragen:
- Sie können die Unterlagen online beantragen. Die Onlinebeantragung war bis Mittwoch, 22. September 2021, 12.00 Uhr möglich.
- Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen (hier können Sie auch den QR-Code verwenden).
- Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
- Per E-Mail an organisation@backnang.de
- Per Fax an 07191/894-110
- Auf dem Postweg an die Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang
- Ab Anfang September können die Unterlagen auch persönlich beim Briefwahlbüro in der Stadtinformation (Am Rathaus 2) beantragt werden. Hier können Sie auch persönlich vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind:
Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!
Bitte beachten Sie: Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge ist erst möglich, wenn die Stadtverwaltung die Stimmzettel erhalten hat. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt daher voraussichtlich ab Anfang September.
Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 25. September 2021, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen müssen Sie so rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Stadt Backnang bis spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 23. September 2021, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.


Das Merkblatt zur Briefwahl finden Sie hier als .pdf Datei. (PDF, 674,1 KB)
Wahlamt
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07191 894-438 oder per Mail unter organisation@backnang.de