Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Informationen zum Corona-Virus
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Verordnung sind auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums zu finden.
Corona-Hotlines
Stadt Backnang
Die Stadt Backnang hat eine Corona-Hotline eingerichtet. Das Corona-Team der Stadtverwaltung ist zentral über die Telefonnummer 07191 894-123 erreichbar. Montag bis Freitag, von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, können sich Backnanger Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu Vorgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus aber auch zur Meldung als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet über die neue Hotline melden. Darüber hinaus ist das Corona-Team, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamts aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen durch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachämter unterstützt werden, weiterhin per E-Mail unter corona@backnang.de erreichbar.
Rems-Murr-Kreis
Auch das Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 07151 501-3000 erreichbar.
Hier können insbesondere medizinische Fragen zum Coronavirus gestellt werden.
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsamts sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555 erreichbar.
Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
Corona-Tests
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat eine Übersicht erstellt, die klärt unter welchen Voraussetzungen wo ein Corona-Test gemacht werden kann.
Außerdem hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine Übersichtskarte der möglichen Corona-Anlaufstellen veröffentlicht.
Schließung der Stadtverwaltung Backnang
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen und des bundesweiten Lockdowns werden die städtischen Ämter inklusive Stadtbücherei und Jugendmusikschule bis auf Weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind die städtischen Notbetreuungseinrichtungen für Kinder.
Erreichbarkeit aller städtischen Ämter
In dieser Zeit steht die Stadtverwaltung nur in dringenden Angelegenheiten zur Verfügung. Die Ansprechpartner für Notdienste sind telefonisch über 07191 894 + Durchwahl erreichbar. Darüber hinaus können Anliegen der Stadtverwaltung auch per E-Mail übermittelt werden.
Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag, 13. Dezember 2020 wurde beschlossen, auch die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zu schließen. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis mindestens 1. Februar 2021 geschlossen.
Notbetreuung an den Schulen in Backnang
Eltern, die für ihre Kinder die Notbetreuung an Schulen in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten sich direkt mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten der Schulen sind hier abrufbar.
Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der Verlängerung des bundesweiten Lockdowns wird auch weiterhin eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, eingerichtet. Eine Aufnahme in die Notbetreuung ist möglich für Kinder, bei welchen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende als unabkömmlich an ihrem Arbeitsplatz gelten. Dies gilt gleichermaßen für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.
Es gibt keine Formvorschriften für die Beantragung oder den Nachweis der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung. Die Erklärung der Erziehungsberechtigten kann gegenüber der Kindertageseinrichtung also mündlich, fernmündlich, elektronisch, aber auch schriftlich abgegeben werden.
Alle Rahmenbedingungen sind dem Elternbrief der Stadt Backnang (356,4 KiB) zu entnehmen.
Informationen zur Corona-Verordnung in verschiedenen Sprachen
Regelungen der Corona-Verordnungen auf einen Blick
- Deutsch: Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)
- English/Englisch: State-wide measures to contain the corona pandemic (PDF)
- Français/Französisch: Mesures prises à l’échelle du Land pour endiguer la pandémie Corona (PDF)
- Italiano/Italienisch: Misure a livello nazionale per arginare la pandemia del Coronavirus (PDF)
- Türkçe/Türkisch:Korona pandemisini eyalet çapında kısıtlamak için önlemler (PDF)
- Polski/Polnisch: Ogólnokrajowe działania w walce z epidemia koronawirusa (PDF)
- русский/Russisch: Меры, принимаемые федеральной землей для борьбы с пандемией коронавируса (PDF)
- | عربي/Arabisch: Măsuri valabile la nivel federal pentru controlul pandemiei de coronaviroză (PDF)
Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen (Corona-Verordnung) - Stand: 23.01.2021
Mit Wirkung zum 25. Januar 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung vom 01.12.2020 geändert. Der Wortlaut der Verordnung in der ab Montag, 25. Januar 2021 gültigen Fassung, ist auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg einsehbar oder hier (370,4 KiB)als PDF-Dokument zur Einsicht und zum Download verfügbar.
Die bis einschließlich 24. Januar 2021 gültige Fassung ist ebenfalls unter oben aufgeführtem Link auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg einsehbar oder hier (366 KiB) als PDF-Dokument einsehbar.
Eine Übersicht der Regelungen ab Montag, 18. Januar 2021 sind hier (1,366 MiB) als PDF-Dokument einsehbar.
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Verordnung sind auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums zu finden. Außerdem hat das Staatsministerium eine Übersicht aller geltenden Verordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Corona-Verordnung Absonderung - Stand: 11.01.2021
Zum 11. Januar 2021 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung Absonderung erlassen. Der Wortlaut der seit Montag, 11. Januar 2021 gültigen Verordnung ist auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg abrufbar oder hier (70,9 KiB)als downloadbares pdf-Dokument.
Nach dieser Verordnung haben sich Personen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Corona-Virus, insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, unverzüglich abzusondern. Auch positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben.
Die Absonderung/ Quarantäne erfolgt in der Regel in der eigenen Wohnung. Während der Quarantäne ist es nicht gestattet Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlassen.
Ebenso sind Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen dazu verpflichtet sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses ebenfalls in häusliche Quarantäne zu begeben.
Einreise-Quarantäne aus Risikogebieten
Nach der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung) vom 10. Januar 2021, gültig ab 11. Januar 2021, sind Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen dazu verpflichtet, sich unverzüglich für 10 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben und die zuständige Behörde - bei Backnanger Bürgerinnen und Bürgern das Corona-Team des Rechts- und Ordnungsamts - über die Einreise zu informieren. Außerdem müssen Einreisende höchstens 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test durchführen. Die Liste der Risikogebiete ist auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts einsehbar.
Eine Verkürzung der häuslichen Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich, wenn ein weiteres negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt wird. Der Corona-Test zur Beantragung einer Verkürzung der häuslichen Quarantäne muss mindestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen. Backnanger Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich per E-Mail unter corona@backnang.de an das Corona-Team des Rechts- und Ordnungsamtes zu wenden.
Weitere Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung sind der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne unter § 2 zu entnehmen.
Nachfolgend können die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg vom 10.01.2021 sowie die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten des Bundesministeriums für Gesundheit vom 06.08.2020 als PDF-Dokumente angesehen und heruntergeladen werden:
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg (64,8 KiB)
- Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten des Bundesministeriums für Gesundheit (224,2 KiB)
Backnang hilft
Mit der Aktion "Backnang hilft" möchte die Stadt Backnang Bürgerinnen und Bürger, die derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes Haus und Wohnung nicht verlassen sollten, unterstützen und Hilfe beim Einkaufen anbieten. Das Seniorenbüro der Stadt Backnang organisiert und koordiniert dieses Angebot.
Bürgerinnen und Bürger, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07191 894-318 oder per E-Mail unter seniorenbuero@backnang.de an das Seniorenbüro zu wenden.
Ebenso können sich Personen, die diesen ehrenamtlichen Einkaufsservice nutzen möchten unter der Telefonnummer 07191 894-319 oder per E-Mail unter seniorenbuero@backnang.de melden.
Hygienehinweise
Um Infektionen durch Viren vorzubeugen, empfiehlt es sich einige einfache Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat diese in mehreren Sprachen zusammengefasst. Die übersichtlichen Plakate sind auf der Homepage der BZgA unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html oder hier als PDF-Dokument einsehbar:
- Deutsch (1,04 MiB)
- Englisch (980,8 KiB)
- Französisch (1,049 MiB)
- Russisch (1,052 MiB)
- Türkisch (1004,7 KiB)
- Arabisch (818,6 KiB)
- Farsi/Persisch (994,8 KiB)
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html, CC BY-NC-ND
weiterführende Links
Aktuelle Informationen und weiterführende Links stehen auf folgenden Seiten zur Verfügung