Innenstadt III

Abgrenzungsplan (PDF, 268 KB)
Laufzeit: 2018 – 2032
Förderprogramm: Landessanierungsprogramm

Die im Rahmen der Informationsveranstaltung am 28.11.2018 zur Maßnahme Innenstadt Teil III gezeigte Präsentation finden Sie hier:

TypNameDatumGröße
pdf A612018 11 28 PPP VU InnenstadtIII gesamt (PDF, 8,777 MB) 11.12.2018 8,777 MB

Erneuerungsziele

Städtebau / Baustruktur

  • Neuordnung der Entwicklungsbereiche insbesondere Teilraum I, Bereich ´Spaltgasse´: Entdichtung, Teilraum II: Neubebauung Kronenhöfe, Teilraum III: Freifläche südlich der ´Albertstraße´ und Teilraum IV: Mobilitätsdrehscheibe
  • Schaffen einer eigenen Identität (Nutzungsqualität) mit den Schwerpunkten Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie sowie Wohnen; Stärken der Identität durch die Neuordnung des Bahnhofs und Ausbau zur Mobilitätsdrehscheibe
  • Bauliche Entwicklung unter Erhalt und Einbeziehung des baulichen Erbes (Identität / Image)
  • Sicherung von stadtbildprägenden Fassaden (Materialität, Fassadenteilung, Fensterformate, Verzierungen), insbesondere Berücksichtigung im Hinblick auf eine energetische Sanierung

Bausubstanz

  • Sanierung / Modernisierung privater Bausubstanz unter Berücksichtigung energetischer Anforderungen sowie unter Beachtung der Gebäudestrukturen und der Gebäudegestalt

Nutzung / Funktion

  • Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion durch Verbesserung des Wohnumfelds unter Förderung der vorhandenen Nutzungsmischung in den Teilräumen I, II und III
  • Schaffung von Wohnraum durch städtebauliche Neuordnung einzelner Quartiersbereiche
  • Anpassung von Grundrissdefiziten an heutige Wohn- und Gewerbebedürfnisse und Behebung von Nutzungseinschränkungen, um Leerstand und Funktionsverlust entgegenzuwirken
  • Entsiegelung von Flächen und Vergrößerung grün gestalteter Quartiersinnenbereiche zur Verbesserung bisher eingeschränkter Wohnqualität
  • Hierarchisches Erschließungs- und flächensparendes Parkierungskonzept
  • Gestalterische und funktionale Aufwertung im Bestand sowie Entwicklung von Nutzungskonzepten (Ersatz-/Neubau), insbesondere für die Erdgeschosszonen zur Sicherung einer Nutzungsmischung und zur Belebung des öffentlichen Raums. Sicherung der Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt, sowie Sicherung der Innenstadt als Versorgungsschwerpunkt.
    Hierzu ist unter anderem die Ansiedlung von störenden Nutzungen wie zum Beispiel Spielhallen oder ähnlichen Vergnügungseinrichtungen sowie die Anbringung von Fremdwerbung an Gebäuden oder im öffentlichen Raum zu verhindern.

Freiraum

  • Entwicklung eines gebietsübergreifenden Grün- und Freiraumkonzepts unter Einbindung der Murr, Erlebbarkeit und Erreichbarkeit des Murrufers, Wegeverbindungen und Vernetzung mit den angrenzenden Siedlungsbereichen
  • Integration ökologischer Aspekte zur Verbesserung des Stadtklimas, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Reduzierung des Ablaufs von Oberflächenwasser unter anderem 
  • Aufhebung funktionaler und gestalterischer Mängel im öffentlichen Raum durch Ausgleich der Nutzerinteressen: Aufenthaltsqualität, sichere fußläufige Vernetzung (wo möglich barrierefrei), Erreichbarkeit und Parkierungsangebot
  • Stärkung der räumlichen Verknüpfung der Teilräume, insbesondere durch die fußläufige Verknüpfung der Fußgängerzonen über die Kronenhöfe, der Stiftskirche mit der Innenstadt und die Albertstraße zur Bahnhofstraße / Mobilitätsdrehscheibe

Energie / Ökologie

  • Entwicklung integrativer Energiekonzepte; hierbei sind Synergieeffekte zwischen Altbau/Bestand und energieeffizienten (Plusbilanz-) Neubauten zu berücksichtigen
  • Ökologische Belange
    Eine Wiedernutzung durch unterschiedliche Nutzungen, sowie eine Entdichtung der Blockinnenbereiche führt zu Bereichen der Entsiegelung und Neupflanzung von Gehölzen zur Wohnumfeldgestaltung. Dies hat positive Auswirkungen auf das Lokalklima für den gesamten Stadtbereich sowie den Bodenschutz und Wasserkreislauf.

Sozialstruktur

  • Objektsanierungen führen zu Energieeinsparungen: neben dem Beitrag zum Klimaschutz können damit auch durch Reduzierung des Energieverbrauchs wirtschaftliche Einsparungen für die Haushalte erzielt werden und damit der Erhalt bezahlbaren Wohnraums gefördert werden. Die Sicherung von Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zur Stabilisierung der Sozialstruktur ist dabei ein wesentliches Sanierungsziel.

Aspekte zur Nachhaltigkeit

  • Die Sanierungsziele, im vorliegenden Fall sowohl die Anpassung bestehender Baustrukturen an zeitgemäße Anforderungen wie auch die Wiedernutzung brachgefallener Stadtbereiche (Teilraum III) tragen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.
  • Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch hat eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang zu bringen. Hierauf sind die Sanierungsziele ausgerichtet.