Hecken, Sträucher und Bäume beginnen zu grünen, zu blühen und zu sprießen, was das Stadtbild verschönert. Oft wachsen jedoch Äste und Zweige über die Grundstücksgrenze auf Gehwege und Straßenräume hinaus. Das führt dazu, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen, was die Sicht auf Passanten und Verkehrsschilder beeinträchtigt. Besonders für Kinder, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen stellt dies eine erhebliche Gefahr dar.
Deshalb bitten wir die Grundstückseigentümer, ihren Verpflichtungen aus der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Luftraum über der öffentlichen Verkehrsfläche muss freigehalten werden. Dieser Raum ist erforderlich, um eine uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen und Ladungen zu ermöglichen. Laut Straßengesetz für Baden-Württemberg müssen Geh- und Radwege mindestens 2,50 Meter und Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter von Bepflanzungen freigehalten werden. Auch Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nicht verdeckt werden, damit sie von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen werden können.