Ende letzten Jahres haben viele Bürgerinnen und Bürger eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese war zu versteuern, so dass in diesem Zusammenhang auch Kirchensteuer angefallen ist. Die Kirchensteuer aus der Energiekostenpauschale soll direkt an Menschen in Energienotlagen fließen. Dies haben die evangelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württemberg beschlossen. Die Beratungsstellen des Kreisdiakonieverbandes und der Caritas im Rems-Murr-Kreis werden die Auszahlung der finanziellen Energiebeihilfen ab sofort übernehmen.
Antragsberechtigt sind Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die durch die steigenden Energiepreise stark belastet werden, aber keinen Anspruch auf staatliche Leistungen im Bereich SGB II und SGB XII haben (nicht zu den staatlichen Leistungen zählen zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, BaFöG, oder ähnliche). Im Fokus stehen zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte aus sogenannten „Schwellen-Haushalten“.
In den Beratungsstellen des Kreisdiakonieverbandes und der Caritas stehen Mitarbeitende bereit, um bei der Antragstellung für die Energienothilfe zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung, das Einkommen des Haushalts und die Zahl der Haushaltsangehörigen.
Für die Jahre 2022 (rückwirkend), 2023 und 2024 können so betroffene Haushalte bei einem der kirchlichen Wohlfahrtsverbände einmal im Jahr einen Antrag stellen.
Die Berechtigung für eine Energiebeihilfe wird in einem einfachen Verfahren überprüft. Alle Bürgerinnen und Bürger (ohne Ansehen der Religion oder Nationalität) im Landkreis können die Energiebeihilfen beim Kreisdiakonieverband oder der Caritas beantragen.