Wiedervermietungsprämie

Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Wohnhäuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Die Stadt Backnang honoriert ihre Eigentümer im Stadtgebiet mit einer kommunalen Prämie.

Das heißt: Wer als Eigentümer eine leerstehende Wohnung oder Wohnhaus in Backnang wieder in die Vermietung bringt, kann dafür von der Stadt eine einmalige Wiedervermietungsprämie von zwei Nettokaltmieten, maximal jedoch 2.000 €, abzüglich einer Aufwandentschädigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung nachweislich länger als sechs Monate leer stand, es einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet ist oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist, sowie der Wohnraum keiner Belegungspflicht insbesondere nach dem Landeswohnraumfördergesetz unterliegt.

Das benötigte Antragsformular (PDF, 51,7 KB)sowie die Datenschutzinformationen (PDF, 55,7 KB) finden Sie hier.

Für den Antrag werden benötigt:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Dauer des neuen Mietvertrages, sowie die Nettomiete hervorgehen
  • Unterschriebene Information zum Datenschutz

Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an 07191/894-527 oder per Mail an wiedervermietung@backnang.de wenden.