Wiedervermietungsprämie

Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Auch die Stadt Backnang beteiligt sich und möchte die vom Land erhaltenen Fördermittel zu einem Großteil an die vermietenden Eigentümer im Stadtgebiet weitergeben.

Das heißt: Wer als Eigentümer eine leerstehende Wohnung oder Wohnhaus in Backnang wieder in die Vermietung bringt, kann dafür von der Stadt eine einmalige Wiedervermietungsprämie von zwei Nettokaltmieten, maximal jedoch 2.000 €, abzüglich einer Aufwandentschädigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung nachweislich länger als sechs Monate leer stand, es einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet ist oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist, sowie der Wohnraum keiner Belegungspflicht insbesondere nach dem Landeswohnraumfördergesetz unterliegt.

Das benötigte Antragsformular (PDF, 68,5 KB) sowie die Datenschutzinformationen (PDF, 55,7 KB) finden Sie hier.

Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an 07191/894-527 oder per Mail an wiedervermietung@backnang.de wenden.