Kommunale Wohnraumvermittlung
Wiedervermietungsprämie
Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Wohnhäuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Die Stadt Backnang honoriert ihre Eigentümer im Stadtgebiet mit einer einmaligen kommunalen Prämie.
Die einmalige Prämie für den Wohnraumeigentümer beträgt 80% von zwei Nettomonatskaltmieten; wobei als Berechnungsgrundlage eine Nettomonatskaltmiete von maximal 1.000 € zugrunde gelegt wird. Die Prämie kann somit maximal 1.600,00 € je neu vermieteter Wohneinheit betragen.
Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass
- der Wohnraum keiner Bindung mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm unterliegt und
- für die Maßnahme keine weitere Förderung aus Landesmitteln in Anspruch genommen wurde oder wird, insbesondere nach dem Landeswohnraumforderungsprogramm und
- der Wohnraum zum Zeitpunkt der Wiedervermietung nachweislich länger als sechs Monate leer stand und
- das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht und
- die vorherige Nutzung zu Wohnzwecken nachgewiesen wird, sowie der Wohnraum vor dem Leerstand zulässiger Wohnraum war und
- der Beginn des Mietverhältnisses bei Antragstellung nicht länger als fünf Monate zurückliegt und
- die Antragstellung bis 31.12.2026 erfolgt ist.
Das benötigte Antragsformular (PDF, 68,4 KB), sowie die Datenschutzinformation finden Sie hier.
Für den Antrag werden benötigt:
- Unterschriebenes Antragsformular
- Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Dauer des neuen Mietvertrages, sowie die Nettomonatskaltmiete hervorgehen
- Nachweis über die Dauer des Leerstandes
- Unterschriebene Information zum Datenschutz
Die Förderrichtlinie (PDF, 67,2 KB) finden Sie hier.
Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an 07191 894-527 oder per Mail an wiedervermietung@backnang.de wenden.