Kommunale Wohnraumvermittlung

Wiedervermietungsprämie

Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Wohnhäuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Die Stadt Backnang honoriert ihre Eigentümer im Stadtgebiet mit einer einmaligen kommunalen Prämie.

Die einmalige Prämie für den Wohnraumeigentümer beträgt 80% von zwei Nettomonatskaltmieten; wobei als Berechnungsgrundlage eine Nettomonatskaltmiete von maximal 1.000 € zugrunde gelegt wird. Die Prämie kann somit maximal 1.600,00 € je neu vermieteter Wohneinheit betragen.

Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass

  • der Wohnraum keiner Bindung mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm unterliegt und
  • für die Maßnahme keine weitere Förderung aus Landesmitteln in Anspruch genommen wurde oder wird, insbesondere nach dem Landeswohnraumforderungsprogramm und
  • der Wohnraum zum Zeitpunkt der Wiedervermietung nachweislich länger als sechs Monate leer stand und
  • das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht und
  • die vorherige Nutzung zu Wohnzwecken nachgewiesen wird, sowie der Wohnraum vor dem Leerstand zulässiger Wohnraum war und
  • der Beginn des Mietverhältnisses bei Antragstellung nicht länger als fünf Monate zurückliegt und
  • die Antragstellung bis 31.12.2026 erfolgt ist.

Das benötigte Antragsformular (PDF, 68,4 KB), sowie die Datenschutzinformation finden Sie hier.

Für den Antrag werden benötigt:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Dauer des neuen Mietvertrages, sowie die Nettomonatskaltmiete hervorgehen
  • Nachweis über die Dauer des Leerstandes
  • Unterschriebene Information zum Datenschutz

Die Förderrichtlinie (PDF, 67,2 KB) finden Sie hier.

Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an 07191 894-527 oder per Mail an wiedervermietung@backnang.de wenden.