Sonstige Planungen und Satzungen

Vergnügungsstättenkonzept

Das Vergnügungsstättenkonzept wurde vom Gemeinderat am 28.09.2023 beschlossen.
 
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat auf der Basis umfangreicher Bestandserhebungen die aktuell im Stadtgebiet vorhandenen Vergnügungsstätten erhoben. Ziel des Vergnügungsstättenkonzepts ist es unter Betrachtung aller Arten von Vergnügungsstätten ein Gesamtkonzept zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu entwickeln und somit fundierte Vorgaben bei der Beurteilung von Bauanträgen zu haben. Diese Grundlagen in Verbindung mit den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und des Landesglücksspielgesetzes vom 28.11.2012 (inkl. Änderungen) waren die Basis für das Vergnügungsstättenkonzept. Zudem wurden mögliche Störpotentiale nach Art der einzelnen Betriebsformen ermittelt und bewertet, da diese induzierten städtebaulichen Störpotentiale ein wesentliches Argument der Steuerung sind. Aufgrund der Stadtgröße von Backnang bedarf es einer fortzuschreibenden, aktualisierten Regelung. Die Verordnung über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Backnang vom 6. Dezember 2003, mit der eine Toleranzzone ausgewiesen wurde, belegt die Effizienz einer rechtzeitigen Steuerung. Auch die stadtstrukturellen Nutzungen und städtebaulichen Strukturen im Stadtgebiet wurden hinsichtlich ihrer Eignung für Vergnügungsstätten überprüft. Als Ergebnis der Analyse ist festzuhalten, dass in großen Bereichen heute schon keine Vergnügungsstätten zulässig sind, diese aber auch aufgrund ihres Störpotenzials nicht vorstellbar sind. Für die Bereiche, in denen es noch keine, oder nur unzureichende Regelungen für Vergnügungsstätten gibt, wurden städtebauliche Zielsetzungen erarbeitet.

Im Wesentlichen wurden folgende Ausschlussgebiete definiert:

  • Große Teile der Innenstadt und überwiegend durch Wohnnutzung geprägte Teilräume von Backnang
  • ein Großteil der Industrie- und Gewerbegebiete
  • sowie die Stadteingänge an der Weissacher Straße und der Sulzbacher Straße

Sofern erforderlich werden nach der Beschlussfassung die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei Neuaufstellungen wird das Konzept in die Planung eingearbeitet.

Einzelhandelsgutachten

Das Einzelhandelskonzept wurde vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossen.

Die Stadt Backnang hat im Jahr 2009/2010 erstmals ein von der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH (GMA) erstelltes Einzelhandelskonzept (Stadtentwicklungsplan – „Einzelhandel in Backnang“) zur städtebaulich geordneten Entwicklung des Einzelhandels unter Berücksichtigung der Innenstadt beschlossen. Auf Grund der Veränderungen im Bereich des Einzelhandels in den vergangenen Jahren war es erforderlich das Einzelhandelskonzept von 2009 anzupassen und fortzuschreiben.

Grundsätzliche Ziele dieses Einzelhandelskonzeptes sind:

  • Räumliche Steuerung des Einzelhandels in der Stadt in Bezug auf Sortimente und Flächengröße
  • Weiterentwicklung des Handelsstandorts Innenstadt (aktiver Schutz durch Verringerung des Konkurrenzdrucks in dezentralen Lagen)
  • Vorhaltung und Sicherung von Gebieten für Industrie, Gewerbe und Handwerk (Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten)

Zur Unterstützung einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung, insbesondere in der Innenstadt und zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung, wurden wesentliche Grundlagen für die Bauleitplanung bereitgestellt. So fließt z.B. die Sortimentsliste des Einzelhandelskonzepts unmittelbar in die planungsrechtliche Steuerung ein (z.B. Ausschluss von innenstadtrelevanten Sortimenten in Gewerbegebieten). Mit der nun vorgelegten Konzeption erhält die Stadt Backnang ein planerisches Steuerungsinstrument, um den Wandel im Handel aktiv gestalten und begleiten zu können. Sie verfügt damit über eine fachliche Grundlage für die Bewertung von Einzelhandelsvorhaben und die rechtssichere Steuerung über die Bauleitplanung.

Satzung über örtliche Bauvorschriften für Werbeanlagen nach §74 Landesbauordnung:

Verordnung über das Verbot von Prostitution auf dem Stadtgebiet in Backnang

Festlegung von Außenbewirtschaftungsflächen und Gestaltungsleitfaden für Sondernutzungserlaubnisse: