Flächennutzungsplan

Unter dem Begriff "vorbereitende Bauleitplanung" versteht man den Flächennutzungsplan.

Der Flächennutzungsplan umfasst die gesamte Markungsfläche der Stadt und der Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgesellschaft. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung bzw. ein Anspruch auf die Bebauung der Grundstücke, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bei abweichenden Festsetzungen im Bebauungsplan (zum Beispiel Art der baulichen Nutzung) muss grundsätzlich der Flächennutzungsplan geändert werden.

Zur vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang gehören neben der Großen Kreisstadt Backnang die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler, Weissach im Tal

Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich der Großen Kreisstadt Backnang (Nähere Informationen zu den Bereichen der Gemeinden aus dem Flächennutzungsplan erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde):