Baumschnittförderung: Land Baden-Württemberg setzt Programm fort
Stadt Backnang koordiniert Sammelantrag – Anmeldung bis 15. April 2026
Die Stadtverwaltung Backnang ruft Eigentümerinnen und Eigentümer von Streuobstwiesen auf, die fortgeführte Baumschnittförderung des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Da das Land die Mittel ausschließlich über gebündelte Sammelanträge auszahlt, müssten sich Privatpersonen normalerweise selbst zu Gruppen zusammenschließen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Um den Bürgern diesen Aufwand zu ersparen, fungiert die Stadtverwaltung als zentrale Schnittstelle. Das Stadtplanungsamt bündelt die Meldungen der privaten Grundstückseigentümer und Pächter und leitet den Gesamtantrag fristgerecht an das Regierungspräsidium weiter.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Bedarf bis spätestens 15. April 2026 bei der Stadtverwaltung anmelden, um im Sammelantrag berücksichtigt zu werden, geschnitten werden kann dann in den Schnittsaisons 2026/2027 und 2027/2028.
Für die Anmeldung sowie Rückfragen zum Verfahren und zum den aktuellen Förderbedingungen steht das Stadtplanungsamt telefonisch unter 07191 894-263 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@backnang.de zur Verfügung.
Infos und Antragsformulare: