Land Baden-Württemberg setzt Baumschnittförderung fort

Stadt Backnang koordiniert Sammelantrag – Anmeldung bis 15. April 2026

Die Stadtverwaltung Backnang ruft Eigentümerinnen und Eigentümer von Streuobstwiesen auf, die fortgeführte Baumschnittförderung des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Um den Zugang zu den Fördermitteln so einfach wie möglich zu gestalten, übernimmt das Stadtplanungsamt auch in diesem Jahr die Koordination des notwendigen Sammelantrags.

Der Erhalt der Streuobstwiesen ist für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild der Region von zentraler Bedeutung. Das Förderprogramm des Landes unterstützt den fachgerechten Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Metern haben. Eine wesentliche Verbesserung in der aktuellen Förderperiode ist die geplante Erhöhung der Pauschale auf 18 Euro pro Baum. Zudem wurden die bürokratischen Hürden gesenkt, etwa durch den Wegfall der Pflicht zur Vorlage von Flurstückskarten und durch flexiblere Laufzeiten.

Da das Land die Mittel ausschließlich über gebündelte Sammelanträge auszahlt, müssten sich Privatpersonen normalerweise selbst zu Gruppen zusammenschließen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Um den Bürgerinnen und Bürgern diesen Aufwand zu ersparen, fungiert die Stadtverwaltung als zentrale Schnittstelle. Das Stadtplanungsamt bündelt die Meldungen der privaten Grundstückseigentümer und Pächter und leitet den Gesamtantrag fristgerecht an das Regierungspräsidium weiter.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Bedarf bis spätestens 15. April 2026 bei der Stadtverwaltung anmelden, um im Sammelantrag berücksichtigt zu werden. Geschnitten werden kann dann in den Schnittsaisons 2026/2027 und 2027/2028.

Für die Anmeldung sowie Rückfragen zum Verfahren und zu den aktuellen Förderbedingungen steht das Stadtplanungsamt telefonisch unter 07191 894-263 oder per E-Mail an stadtplanungsamt@backnang.de zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung der Frist, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten.