Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Schöntale

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) Schöntale

Inhalt und Bedeutung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.

„Im Rahmen der Programmentscheidung 2023 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurden in diesem Jahr 476 Gemeinden mit insgesamt 1.392 Projekten ausgewählt. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und setzen zukunftsweisende Impulse für die strukturelle Entwicklung des Ländlichen Raums. Bei einem Fördervolumen von 100,4 Millionen Euro, kommen neben Landesmitteln auch Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zum Einsatz.

Im Programmjahr 2023 gab es zwei Anträge, die auch eine Förderzusage erhalten haben. Wir hoffen, dass es auch für das neue Programmjahr 2024 Anträge gibt.

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.

Die Stadtverwaltung steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürger beratend zur Seite, um die Förderchancen für ein Projekt zu erhöhen. Die Ausschreibung für das Programmjahr 2024 ist über die Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg abrufbar.

Interessierte, die noch für das neue Programmjahr 2024 einen Antrag stellen möchten, wenden sich bitte schnellst möglich an die Stadtverwaltung Backnang. Anträge können noch bis zum 29.09.2023 gestellt werden.

Für weitere und vertiefende Informationen können Sie sich hier (PDF, 13,98 MB) das Ortsentwicklungskonzept des Büros Wick und Partner herunterladen.

Überblick ELR

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen
  • Der Grundstückserwerb ist nicht förderfähig
  • Ausschreibung ist einmal jährlich mit der Antragsfrist im September
  • Anträge sind bei der Kommune mit original Unterschrift abzugeben (keine kopierten Unterschriften)
  • Als Anlagen sind Kostenschätzung, Planungsunterlagen, Bilder und eine mehrseitige, formlose Beschreibung des Projekts beizufügen
  • Nach Antragseingang dauert es bis zu sechs Monate, bis über die Förderung entschieden wird
  • Während Ihr Antrag geprüft wird, dürfen Sie keine Leistungs- und Lieferverträge über zur Förderung eingereichter Ausgaben abschließen
  • Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren, d.h. eine Förderung ist auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht garantiert
  • Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung bieten die ELR-Ansprechpartner bei der Stadt Backnang

Was gibt es zu beachten

Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren, dass heißt das Erfüllen der Förderkriterien bedeutet noch nicht automatisch einen Zuschuss: Da in der Regel mehr Mittel beantragt werden, als tatsächlich zur Verfügung stehen, konkurrieren alle eingegangenen Anträge miteinander und es können am Ende nicht alle Maßnahmen gefördert werden.
Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die Prüfung und Bearbeitung der eingereichten Anträge dauert in der Regel circa sechs Monate. Wichtig: In dieser Zeit dürfen die eingereichten Projekte nicht begonnen werden! Das heißt keine Leistungs- und Lieferverträge abschließen
Es darf erst mit der Baumaßnahme begonnen werden, wenn der projektbezogene Zuwendungsbescheid vorliegt.
Das Beauftragen eines Architekten oder Planers zur Projektplanung ist davon ausgenommen.

Was wird gefördert?

Es gibt keine abschließende Aufzählung förderfähiger Projekte. Es gibt jedoch vier Förderschwerpunkte:

  • Wohnen:
    Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.
  • Grundversorgung:
    Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
  • Arbeiten:
    Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.
  • Gemeinschaftseinrichtungen:
    Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Im Fokus stehen die Anpassung und die grundlegende Modernisierung bestehender Einrichtungen.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Für eine private Antragsstellung sind neben den Antragsformularen aussagekräftige Planungen erforderlich. Es genügt eine Entwurfsplanung mit folgenden Inhalten:

  • Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bau- und Maßnahmenbeschreibung
  • Kostenschätzung (gemäß ELR Formblatt)
  • Dokumentation des Ist-Zustand (Fotos)

Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie bitte bei der Stadtverwaltung, Frau Gromball ein.

Wer berät mich?

Für die Klärung von Detailfragen bietet sich ein persönliches Gespräch an. Bei der Stadt Backnang stehen Ihnen Frau Gromball und Frau Kleist als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Kleist
Stadtplanungsamt
Stiftshof 16
Tel.: 07191 894-260
Email: anja.kleist@backnang.de
 
Frau Gromball
Stadtkämmerei
Liegenschaften – Steuern
Im Biegel 13
Tel.: 07191 894-240
andrea.gromball@backnang.de

Ablaufschema

Links

TypNameDatumGröße
pdf 171012 OEK Schöntale-komprimiert (PDF, 13,98 MB) 24.07.2019 13,98 MB