Umstellung auf ausschließlich digitale Lichtbilder ab dem 1. August

Geänderte Beantragung von Dokumenten beim Bürgeramt und bei der Ausländerbehörde

Ab Freitag, den 1. August, werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten im Bürgeramt und von aufenthaltsrechtlichen Vorgängen in der Ausländerbehörde nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert.

Vor dem Hintergrund der bundesweit gültigen gesetzlichen Vorgabe können ab diesem Zeitpunkt analoge Papierpassbilder keine Verwendung mehr finden.  

Im Bürgeramt und in der Ausländerbehörde stehen den Bürgern Lichtbildterminals zur Verfügung. Sie eignen sich auch für die Aufnahme von Fotos von Kleinkindern. Pro Bild wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.

Alternativ können auch digitale Lichtbilder genutzt werden, die von zertifizierten Fotografen oder Fotostudios erstellt und über das entsprechende Verfahren elektronisch übermittelt werden.