Leistungen

Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 2196-135
Fax 0711 2196-121
Handwerkskammer Region Stuttgart

Hausanschrift

Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0711 1657-0
Fax 0711 1657-222
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

Hausanschrift

Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 2005-0
Fax 0711 2005-1354
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

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Villastraße 1
70190 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0711 99347-0
Fax 0711 99347-45
Landesärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon 0711 769890
Fax 0711 7698950
Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 7228632-0
Fax 0711 7228632-20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 22845-0
Fax 0711 22845-44
Notarkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 3058770
Fax 0711 30587769
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart

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Königstraße 14
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Telefon +07112221550
Fax 0711 22215511
Regierungspräsidium Stuttgart

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Ruppmannstraße 21
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Steuerberaterkammer Stuttgart

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Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 61948-0
Fax 0711 61948-703

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Hinweise

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.