Stadt Backnang führt Videoüberwachung an zwei Wertstoff-Containerstandorten ein

Bildunterschrift 01: (v. l. n. r.) Katharina Heilmayr (Rechts- und Ordnungsamt), Aron Haag (WSD Holding), Oberbürgermeister Maximilian Friedrich sowie Werner Willing (Willing Batterien) und Jannic Willing (Willing Batterien) vor der neuen Überwachungstechnik. Foto: Stadt Backnang

Die Stadt Backnang führt an den Wertstoff-Containerstandorten in der Industriestraße und der Sulzbacher Straße Videoüberwachung ein. Ziel der Maßnahme ist es, illegale Müllablagerungen zu vermeiden und ahnden zu können.

Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 18 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW). Die gesetzliche Neufassung ermöglicht es der Stadtverwaltung, mit der nun angebrachten Videotechnik die Örtlichkeit entsprechend zu überwachen.

An den Standorten kam es leider in der Vergangenheit wiederholt zu erheblichen Vermüllungen, was zu zusätzlichen Reinigungskosten und teils zu einem Schädlingsbefall führte. Durch die angebrachte Technik erhofft sich die Stadtverwaltung, die Sauberkeit und Sicherheit an den Standorten dauerhaft zu verbessern. Die für den Betrieb der Videoüberwachung entstehenden monatlichen Kosten belaufen sich auf 206,64 Euro.

Bildunterschrift 02: Die neuen Hinweisschilder informieren an den Standorten über die neue Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen.    
Foto: Stadt Backnang

Gemeinsam mit der Firma WSD Holding aus Winterbach wurde die Technik installiert und konnte nun in Betrieb genommen werden. Auch der Grundstückseigentümer des Standortes in der Industriestraße, Herr Werner Willing, unterstützte die Stadtverwaltung bei dem Vorhaben und stellte eigens einen Stromanschluss für die Überwachungstechnik von seinem angrenzenden Gebäude her. Dadurch konnten zusätzliche Kosten vermieden werden.

Das aufgezeichnete Videomaterial wird grundsätzlich nach zehn Tagen automatisiert gelöscht. Nur im Schadens- oder Ermittlungsfall erfolgt eine Speicherung für die Dauer der weiteren Bearbeitung, längstens jedoch für zwei Monate. Ordnungswidriges Verhalten wird konsequent verfolgt und dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur Anzeige gebracht.

Nach einem Jahr wird die Maßnahme auf ihren Erfolg überprüft und gegebenenfalls auf weitere Standorte ausgeweitet.