Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon 07151 1664-0
Fax 07151 1664-476
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1453213801530-016025150
Internet
http://www.amtsgericht-waiblingen.de
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Mittwoch
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen