Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss der Stadt Backnang ist sowohl für Backnang als auch für die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal zuständig.

Ansprechpartner für Fragen zu diesem Thema ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Diese ist beim Bauverwaltungs- und Baurechtsamt angesiedelt.

Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Führung einer Kaufpreissammlung zählt die Ermittlung von Bodenrichtwerten zu den Hauptaufgaben des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwerte

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangenen und auswertbaren Kaufverträge.

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte. Die Preise für einzelne Baugrundstücke können je nach Lage und Bebauubarkeit von diesen Werten nach oben oder unten abweichen.

Die Bodenrichtwerte dienen als wichtige Information für alle interessierten Bürger, freie Sachverständige, Banken, Versicherungen, Finanzämter sowie Notariate und sollen die Transparenz des Grundstücksmarkts sicherstellen.

Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg BORIS-BW eingesehen werden. 

BORIS-BW dient als Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.

Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die "städtebaulichen" Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind ebenfalls unter BORIS-BW abrufbar.

Aktuell finden Sie hier die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2020. Diese sind jedoch nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden.