Leistungen

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Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Zuständige Stelle

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

Amtsgericht Backnang

Hausanschrift

Stiftshof 11
71522 Backnang
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 07191 12400
Fax 07191 12430
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.0d1ae91c-f74d-40f5-a625-fff85050864a.0cc6
Arbeitsgericht Stuttgart

Hausanschrift

Johannesstraße 86
70176 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 21852-0
Fax 0711 21852-100
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1449216029726-015977535
Finanzgericht Baden-Württemberg

Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 6685-0
Fax 0711 6685-166
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1498566844666-016502131
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg

Hausanschrift

Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0761 7080-315
Fax 0761 7080-36
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach " safe-prod-1500989414880-016518227 "
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim

Hausanschrift

E 7, 21
68159 Mannheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0621 292-0
Fax 0621 292-3471
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1500989720438-016518419
Sozialgericht Stuttgart

Hausanschrift

Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 89230-0
Fax 0711 89230-199
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.57001864-dc1b-4c8c-a76e-7541c73cb9b2.062d
Verwaltungsgericht Stuttgart

Hausanschrift

Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +071166730
Fax 0711 6673-6801
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.fd94ad56-9d37-401c-8815-0b823acd931b.5ed6

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • wenn bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Hinweise

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

Vertiefende Informationen

Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen (PDF) der Rechtsprechungsdatenbank.

Freigabevermerk

30.10.2023; Justizministerium Baden-Württemberg